Grundstückswerte bleiben stabil
- Details
- Veröffentlichungsdatum
Beitragsseiten
Die Grundstückswerte im Stadtgebiet werden im Wesentlichen durch die Bodenrichtwerte repräsentiert. Diese werden jedes Jahr durch den „Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis" fortgeschrieben.
Die Ergebnisse kostenfrei unter der Internet-adresse www.borisplusn.nrw.de eingesehen werden.
Beim Bodenrichtwert handelt es sich um einen „durchschnittlichen Lagewert des Bodens", also einen Wert für ein unbebautes Grundstück. Dabei geht der Gutachterausschuss von einem fiktiven Grundstück (für Kerpen: rechtwinklig, 10X 35 m bei einer 1- bis 2-geschossigen Bebauung) aus. Auf dieses Grundstück werden dann alle gezahlten Grundstückspreise umgerechnet. Die Notare sind verpflichtet, alle Immobilienkaufverträge an den Gutachterausschuss zu übermitteln.
- << Zurück
- Weiter