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Umgang mit verfallenen Gebäuden

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„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“, heißt es in Artikel 14 des Grundgesetzes.


Zuletzt wurde 2008 im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr auf Antrag der CDU-Fraktion die Frage diskutiert, welche Möglichkeiten die Stadt hat, auf Eigentümer einzuwirken, die offensichtlich ihre Häuser verfallen lassen, wodurch
das Stadtbild oft im erheblichen Maße gestört wird.    

Hier setzt auch wiederum das Grundgesetz enge Schranken, wie es in der Niederschrift heißt: „Ein Eingriff durch die Verwaltung ist auf Grund des Schutzes des Eigentums durch das Grundgesetz jedoch nur möglich, wenn Leib und Leben gefährdet sind.“

Befriedigend ist die Situation an so mancher Stellen in Kerpen nicht. Fraktionsvorsitzender Klaus Ripp hat dies der Verwaltung gegenüber wie nachstehend noch weiter erläutert und fordert sie auf hier aktiv zu werden.

Die Frage ist nun, wie dies in der Praxis ausgelegt werden kann.

Wenn in einem verfallenen Objekt mitten im Ort und frei zugänglich Fenster und Türen offen stehen bzw. Scheiben nicht mehr existieren, geht dann davon eine Gefahr aus, weil z.B. spielende Kinder das Haus betreten können und dort evtl. Gefahren ausgesetzt sind?

Wenn Ratten sich im Haus und damit auch in der Nachbarschaft und im öffentlichen Raum tummeln, geht dann davon eine Gefahr aus? Oder wenn die Gefahr droht, dass Dachziegel auf den Gehweg fallen?

Zumindest ein konkretes Beispiel in Kerpen ist der Verwaltung bekannt.

Im konkreten Fall bittet die CDU-Fraktion nochmals um Prüfung, ob die Möglichkeit besteht, den Eigentümer zu Maßnahmen – zumindest Sicherungsmaßnahmen – zu verpflichten. Zumindest sollte die Verwaltung mit dem Eigentümer nach Lösungsmöglichkeiten suchen.

Hier stellt sich auch die Frage, ob es evtl. sinnvoll ist, dass die städtische Gesellschaft GEV solche Objekte, die für
die Stadtentwicklung oder für das Stadtbild wichtig sind, aufkauft (natürlich nur zu einem vertretbaren Preis), um sie dann zu entwickeln. (5.1.2012)

 

 

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