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Oppositionsparteien missbrauchen Verfassungsgericht für parteitaktische Spielchen

banner_kw20090830 SPD und Grüne haben nun die dritte Verfassungsklage gegen die Kommunalwahlen eingereicht. Neben ihrer Klage gegen die Abschaffung der Stichwahl - eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung  - will die Opposition auch gegen den neuen Kommunalwahltermin am 30. August 2009 vor Gericht ziehen.

Auch wenn die Opposition verfassungsrechtliche Gründe für ihre Klage geltend macht, geht es ihr in Wirklichkeit nur um eines: SPD und Grüne wollen Unruhe stiften. Sie missbrauchen den Verfassungsgerichtshof und die Kommunalwahlen für parteitaktische Spielchen und erweisen der Demokratie insgesamt einen Bärendienst.

 

Unglaubwürdig verhält sich insbesondere die SPD. Sie geißelt öffentlich den eigenständigen Kommunalwahltermin am 30. August 2009 wie folgt:

Sie argumentiert mit angeblichen Kosten in Höhe von 42 Millionen Euro . Diese könnten bei der Zusammenlegung mit der Bundestagswahl eingespart werden. Das für die Kommunalwahlen zuständige Innenministerium beziffert die Mehrkosten lediglich mit 4,5 Millionen Euro .

 

Dass aber auch die jetzt geforderte Wiedereinführung der Stichwahl für (Ober?) Bürgermeister und Landräte mit Kosten verbunden wäre, verschweigen SPD und Grüne bewusst. Legt man die Anzahl der bei den Kommunalwahlen 2004 erfolgten Stichwahlen (112) zugrunde, so ergeben sich ebenfalls nicht unerhebliche Mehrkosten .

 

Die Opposition argumentiert auf der anderen Seite, dass die Kommunalwahl am 27.9. mit der Bundestagswahl stattfinden müsse, um eine höhere Legitimation der Gewählten durch eine hohe Wahlbeteiligung zu erzielen.

Bei den von SPD und Grünen geforderten Stichwahlen scheint die Wahlbeteiligung dann auf einmal keine Rolle mehr zu spielen. Denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Wahlbeteiligung bei Stichwahlen im Durchschnitt um 10 Prozent bis 15 Prozent niedriger ausfällt als bei der Hauptwahl. Insgesamt ging die Wahlbeteiligung bei den Kommunalwahlen 2004 von 54,4 Prozent (1.Wahlgang) auf 38,36 Prozent (2. Wahlgang) zurück.

 

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